Alles aus einer Hand

Als Gesamtpartner betreuen wir Projekte von der Machbarkeitsanalyse über die Fachplanung bis in den stabilen Regelbetrieb.

Beratung

Wer in der heutigen Zeit baut, instand setzt, saniert oder komplexe Anlagen betreibt, braucht Beratung. Selbst Fachleute im Bauwesen können nicht sämtliche bei einem Bauwerk zu bearbeitende Leistungsbereiche beherrschen.

Unsere Beratung soll Ihnen eine praktische, unabhängige Anleitung sein, geforderte Aufgaben und Probleme zu lösen. Wir beraten ausschließlich neutral, denn wir verkaufen nichts. Wir verstehen uns als treuhänderisch Bevollmächtigte unserer Kunden und vertreten ausschließlich deren Anliegen.

Wir sind frei von jeglichen Interessen gegenüber Produzenten, Lieferanten und ausführenden Firmen. darauf geben wir unser Wort!

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld zu einem Projekt, selbstverständlich kostenlos.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Die HOAI regelt die Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen, sie regelt nicht, welche Leistungen der Ingenieur zu erbringen hat.

Die in der HOAI aufgelisteten Grundleistungen und Ihre Abgrenzung zu den besonderen Leistungen haben nur preisrechtliche Bedeutung.

Als HOAI-Grundleistungen bezeichnet man die in der HOAI explizit aufgeführten Leistungen. Die Ingenieurdienstleistungen vom Ingenieurbüro Jöken umfassen im Rahmen der HOAI-Grundleistungen die individuelle Planung von Anlagenkonzepten und die Ausschreibung, Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Planung (LP1 – LP5)

Um Energie und Material so effizient wie möglich einzusetzen, bringen wir eine Vielzahl von Kompetenzen in den Planungsprozess ein.

Der Planungsprozess selbst wird dabei in folgende Leistungsphasen (LP) unterteilt, die in der HOAI festgelegt sind:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung

Ausschreibung / Vergabe (LP6-7)

Das Ingenieurbüro Jöken übernimmt natürlich auch alle Leistungen rund um den Ausschreibungs- und Vergabeprozess. Damit unterstützen wir Sie bei der wettbewerbsorientierten Preisermittlung für Ihre Projekte.

Dabei sind wir dem wirtschaftlichen Minimal-Prinzip verpflichtet. Dieses besagt, dass eine detailliert beschriebene Leistung mit möglichst geringem Mitteleinsatz (Kosten) eingekauft wird.

Für Anlagen und Leistungen der Gebäudetechnik erstellen wir neben den textlichen und zeichnerischen Planungsdarstellungen detaillierte Leistungsverzeichnisse, die wesentlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sind.

Das Ingenieurbüro Jöken kennt sich in den gängigen Vergabeverfahren bestens aus.

Werden, insbesondere von der öffentlichen Hand, Vergaberegeln (Vergaberecht) nicht eingehalten, wird das Ziel verfehlt, möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen.

Bauüberwachung (LP8)

Im Rahmen der Bauüberwachung sorgen wir für die ordnungsgemäße Durchführung der anfallenden Arbeiten im Bauprozess.

Grundleistungen der Bauüberwachung

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Mitwirkung bei der Führung eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Antrag auf behördliche Bauabnahmen und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokoll
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
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Abnahme
Die Abnahme ist eine der wesentlichen Vertragspflichten des Auftraggebers. Im Werkvertragsrecht hat die Abnahme eine weitreichende Bedeutung.

Wir begleiten Sie bei der Abnahme von werkvertraglichen Leistungen im Rahmen der technischen Abnahme.

Abrechnung

Innerhalb der Bauüberwachung ist die fachgerechte und ordnungsgemäße Abrechnung von Bauleistungen eine wesentliche Aufgabe des TGA-Fachingenieurs.

Dokumentation

HOAI-Grundleistungen im Rahmen der Objektbetreuung und Dokumentation sind:

  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Zusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen

Darüber hinaus können als Besondere Leistungen angeboten werden:

  • Aufstellen von Bestandsplänen
  • Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse
  • Wartungsanweisungen
  • Objektbeobachtung und -verwaltung
  • Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
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Sonderleistungen nach HOAI

Neben den in der HOAI aufgeführten Grundleistungen erbringen wir auch weitere Ingenieurleistungen. In der HOAI werden diese Leistungen als „Besondere Leistungen“ bezeichnet.

Bestandsaufnahme

Häufig werden in Bestands-Gebäuden die Aufnahme und die Erfassung vorhandener Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung notwendig, da brauchbare Planunterlagen nicht vorliegen. Erst bei Bekanntsein von Anlagendetails (Lage, Nutzung, Kapazität, Zustand, etc.), die durch die Bestandsaufnahmen ermittelt werden, kann sich eine fachgerechte Planung anschließen.

Energieberatung

Wer sagt Ihnen eigentlich, ob sich die Investition in energiesparende Maßnahmen auch wirklich lohnt? Die Industrie? Der Handel? Oder das ausführende Handwerk?

So lange hinter der Energieberatung „Verkaufsabsichten“ stehen, werden Sie eine objektive Beratung wohl eher selten erhalten!

Und was heißt überhaupt lohnen? Sind für Sie ausschließlich rein wirtschaftliche Aspekte ausschlaggebend oder wollen Sie vielleicht Herrn P. einen Denkzettel geben?

Als unabhängiges Ingenieurbüro sind wir frei von jeglichen Interessen gegenüber Industrie, Handel und Handwerk. Wir sagen Ihnen daher wirklich offen und objektiv, ob und wie sich Ihre Investitionen rechnen und eventuell amortisieren. Das muss nicht zwingend nur wirtschaftlich gemeint sein. Wir sind Überzeugungstäter was den wirtschaftlichen Umgang mit Ressourcen angeht. Die aktuelle Situation in der Ukraine gibt uns da (leider) Recht.

Technische Dokumentation

Leistungen der Technischen Dokumentation können sein:

  • Aufstellen von Bestandsplänen
  • Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse
  • Wartungsanweisungen
  • Objektbeobachtung und -verwaltung
  • Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

Kosten- und Leistungsgruppen (DIN276)

Unsere besondere Leidenschaft liegt sicherlich in der technischen Gesamtplanung, bei der das Gesamtprojekt unter der Führung der TGA liegt.

Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne in fachspezifischer Einzelbeauftragung oder in Gesamtplanungsprojekten unter der Leitung von Architekten oder Generalunternehmern.

440

Starkstromanlagen

  • Hoch- und Mittelspannungsanlagen
  • Eigenstrom Versorgungsanlagen
  • Niederspannungs-Schaltanlagen
  • Niederspannungs-Installationsanlagen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Blitzschutz- und Erdungsanlagen

450

Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

  • Telekommunikationsanlagen
  • Such- und Signalanlagen
  • Zeitdienstanlagen
  • Elektroakustische Anlagen
  • Fernseh- und Antennenanlagen
  • Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
  • Übertragungsnetze

460

Förderanlagen

  • Aufzugsanlagen
  • Fahrtreppen
  • Krananlagen
  • Fassaden-Befahranlagen
  • Behinderten-Hebebühnen
  • sonstigen Förderanlagen.

470

Nutzungsspezifische Anlagen

  • Küchentechnische Anlagen
  • Wäscherei- und Reinigungsanlagen
  • Medien-Versorgungsanlagen
  • Medizin-, labortechnische Anlagen
  • Feuerlöschanlagen
  • Badetechnische Anlagen
  • Prozesswärme, Kälte-, Luftanlagen
  • Entsorgungsanlagen

480

Gebäudeautomation

  • Automationssysteme
  • Schaltschränke
  • Management- u. Bedieneinrichtungen
  • Raumautomationssysteme
  • Übertragungsnetze